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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsverband Geretsried e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungnen

Teilnahmebedingungen (Stand: 1. Juni 2018)

Die Administration, Verwaltung und Veranstaltung erfolgt durch den DLRG OV Geretsried e.V. und seine Ressorts (Leitung Ausbildung, Leitung Einsatz, Jugend, Kasse). In der Regel betreffen die ausgeschriebenen Kurse, Lehrgänge und Veranstaltungen die Leitung Ausbildung, sofern nicht anders angegeben.


Ausschreibung, Anmeldung und Zulassung
Bei den angebotenen Kursen, Lehrgängen und Veranstaltungen handelt es sich in der Regel um Tagesveranstaltungen. Bei längeren Kursen, Lehrgängen und Veranstaltungen ist dies gesondert vermerkt. In der jeweiligen Ausschreibung sind die Rahmendaten enthalten. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über die Seminarverwaltung der DLRG. Eine gesonderte Anmeldung via E-Mail, eine mündlicher Zusage oder eine direkte Anmeldung bei den Lehrgangsleitern, Ausbildern oder Referenten ist nicht möglich. Der Eingang der Anmeldung wird automatisch per E-Mail mitgeteilt. Erst durch das Klicken auf den angegebenen Bestätigungslink ist die Anmeldung wirksam.
Bis zum Meldeschluss werden alle Anmeldungen entgegengenommen. Ist die maximale Teilnehmerzahl eines Kurses, Lehrgangs oder einer Veranstaltungen vorzeitig erreicht, werden alle weiteren Anmeldungen auf der Warteliste berücksichtigt. Der DLRG Ortsverband Geretsried e.V. und seine Ressorts behalten sich die endgültige Entscheidung über die Teilnehmerzulassung vor. Die Teilnehmerzulassung erfolgt in der Regel erst nach Meldeschluss, jedoch ist eine vorzeitige Zulassung möglich. Sind in der jeweiligen Ausschreibung separate Fristen für die An- und Abmeldung von Kursen, Lehrgängen und Veranstaltungen angegeben, so sind diese bindend.

Teilnahmebeiträge
Die Kosten für Kurse, Lehrgänge und Veranstaltungen sind nach dem Leistungsumfang festgelegt. Bei einzelnen Maßnahmen gibt es gestaffelte Teilnehmerbeiträge. In diesem Fall ist dies in der jeweiligen Ausschreibung vermerkt. Das Entrichten der Kosten erfolgt gemäß der Ausschreibung. Bei Zahlungsart „Überweisung“ werden die Rechnungen in der Regel nach Meldeschluss verschickt und sind vor Beginn des jeweiligen Kurses, Lehrgangs oder der Veranstaltung zu begleichen.


Voraussetzungen
Die angegebenen Teilnahmevoraussetzungen und Altersgrenzen sind einzuhalten. Das Mindestalter muss am ersten Tag des Kurses, des Lehrgangs oder der Veranstaltung erreicht sein. Wird bei Beginn oder während des Kurses, des Lehrgangs oder der Veranstaltung festgestellt, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin die angegebenen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Teilnehmer/-in auf eigene Kosten vom Kurs, Lehrgang oder der Veranstaltung befreit. Es werden die vollen Kosten gemäß Ausschreibung in Rechnung gestellt. 

Verhalten
Fällt ein minderjähriger Teilnehmer/-in während der Veranstaltung derart durch sein/ihr Fehlverhalten auf, dass andere Personen gefährdet oder verletzt werden, behält sich der Veranstalter vor, den minderjährigen Teilnehmer/-in von dem Kurs, dem Lehrgang oder der Veranstaltung auszuschließen. Die Kosten für den Ausschluss hat/haben der/die Erziehungsberechtigte(n) zu tragen. Diese Regelung gilt auch für volljährige Teilnehmer/-innen. Alle Kosten sind in diesem Fall selbst zu tragen.


Persönliche Angaben und Nachweiss
Wenn vorgesehen, erhält der Teilnehmer/-in einen Teilnahmenachweis und/oder einen Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis (ATN). Alle Nachweise werden entsprechend den persönlichen Angaben der Anmeldung erstellt. Sofern Angaben bei der Anmeldung falsch, nicht wahrheitsgemäß oder unvollständig gemacht wurden, werden für die Neuausstellung der Nachweise dem Teilnehmer/-in 5 € in Rechnung gestellt. Ersatznachweise werden bei Verlust für 2 € neu ausgestellt.


Hinweis zum Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die zum Zwecke der Anmeldung erhoben werden, werden nur für den internen Gebrauch und satzungsmäßige Zweck erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt erfolgt in Einzelfällen an die Presse. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Foto-, Audio-und Videoaufzeichnungen während der Veranstaltung zu erstellen und diese zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit in eigener Sache zu verwenden und zu veröffentlichen. 

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